Umgebungslärm

eine blaue Straßenbahn steht an einer Haltestelle, im Hintergrund sind mehrstöckige Wohnhäuser

Umgebungslärm ...

belastet die Bevölkerung seit Jahren unvermindert stark und nimmt in Teilen bereits gesundheitgefährdende Ausmaße an. Hauptursache ist der Verkehr. Aufgrund hoher Zuwächse im Verkehrsaufkommen und begrenzter Finanzmittel für eine wirksame Lärmbekämpfung sind Fortschritte beim Lärmschutz schwer zu erzielen. Diese Entwicklung ist in ganz Deutschland und in allen europäischen Mitgliedstaaten zu beobachten.

In Nordrhein-Westfalen ist die Lärmsituation aufgrund der Dichte der Verkehrsnetze und der hohen Bevölkerungszahl besonders problematisch. Die Ergebnisse der beiden ersten Stufen der Lärmkartierung in 2007, 2012 und 2017 bestätigen diese Situation: Rund 1,45 Mio. Menschen sind nachts gesundheitsschädlichen Lärmpegeln von über 55 dB(A) ausgesetzt. Das Land Nordrhein-Westfalen misst deshalb der EG-Umgebungslärmrichtlinie als Instrument der Lärmbekämpfung große Bedeutung bei.

Was ist Umgebungslärm?

„Umgebungslärm“ sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch den Menschen verursacht werden.

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie berücksichtigt Verkehrslärm auf Straßen und Schienenstrecken und bei Flughäfen, aber auch Lärm von Industrie– und Gewerbeanlagen.

Was ist kein Umgebungslärm?

Sogenannter Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen zählen nicht zum Umgebungslärm.