Format und Inhalt

Was zeigen Lärmkarten?

Jede Lärmkarte zeigt anhand von farblichen Flächen, den Pegelbändern, die Höhe der Lärmbelastungen. Dargestellt werden über das Jahr gemittelte Pegel, nicht die Spitzenpegel.

Die Umgebungslärmkarte besteht aus mehreren Teilkarten:

a) für verschiedene Lärmarten

  • Straßenverkehr,
  • Schienenverkehr,
  • Flugverkehr,
  • Industrieflächen

b) für unterschiedliche Beurteilungszeiträume:

  • 24-Stunden-Tag (0 bis 24 Uhr),
  • Nacht (22 bis 6 Uhr).

Die Pegelbänder für „24-Stunden-Tag“ werden ab 55 dB(A) und die Pegelbänder „Nacht“ ab 50 dB(A) in 5 dB(A)-Pegelschritten angegeben. Bereiche ohne Pegelbänder liegen entweder unter den zuvor genannten Werten oder wurden nicht kartiert.

Für die Lärmkarten werden ab der 4. Runde die Farben nach DIN 18005 Teil 2 und damit andere Farbtöne als in den Lärmkarten der Runden 1-3 verwendet.

Für jede Stadt und Gemeinde wird die Umgebungslärmkarte ergänzt durch einen Bericht mit Informationen zur

  • Untersuchungsmethode,
  • Angaben über die zuständige Behörde,
  • Anzahl von Menschen, die in den oben genannten jeweiligen 5-dB(A)-Stufen wohnen
  • Größe der lärmbelasteten Fläche mit Pegeln über LDEN= 55, 65, 75 dB(A) und LNight = 50, 60, 70 dB(A)
  • Anzahl von Wohnungen, Schulen und Krankenhäusern mit Pegeln über LDEN= 55, 65, 75 dB(A) und LNight = 50, 60, 70 dB(A)
  • Zahl der Fälle gesundheitlicher Auswirkungen und Belästigungen
  • Beschreibung der Umgebung
  • allgemeine Beschreibung der Hauptlärmquellen nach Lage, Größe und Verkehrsaufkommen,

Diese Berichte können direkt über die aktuelle Lärmkarte abgerufen werden.

Es gibt keine Lärmkarte für die Gesamtbelastung.

Welche Lärmarten werden untersucht?

Straßenverkehrslärm

In den Lärmkarten „Straße“ werden die Lärmbelastungen für Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr dargestellt.

In den Ballungsräumen werden auch kommunale Straßen oder Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen kartiert. Diese Straßen können wegen der Nähe zur Bebauung und großen Bevölkerungsdichte maßgeblich zur Lärmbelastung beitragen. Die Ballungsräume entscheiden, welche Straßen kartiert werden.

Schienenverkehrslärm

In den Lärmkarten „Schiene“ werden Lärmbelastungen für Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr dargestellt.

Die Kartierung des Schienenlärms von Eisenbahnen des Bundes erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Lärmkarten an Schienenstrecken, die sich in der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalens befinden, werden vom Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz erstellt.

Die Kartierung von Straßenbahnstrecken in den Ballungsräumen erfolgt durch die Städte selbst, wenn diese Strecken dort maßgeblich zur Lärmbelastung beitragen.

Die Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes sind im Kartenviewer des Umgebungslärmportals NRW integriert. Hintergrundinformationen, wie z.B. zur Verkehrsmenge der jeweiligen Schienenstrecke des Bundes sind beim Eisenbahn-Bundesamt einzusehen.

Fluglärm

In den Lärmkarten „Flugverkehr“ werden die Lärmbelastungen für Großflughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen pro Jahr dargestellt, in NRW die Flughäfen Düsseldorf und Köln/ Bonn.

In den Ballungsräumen werden zusätzlich noch weitere Flughäfen kartiert, wenn sie maßgeblich zur Lärmbelastung beitragen, wie zum Beispiel der Flughafen Dortmund.

Industrie- und Gewerbegelände und Häfen

In Ballungsräumen sind auch die Industrie- und Gewerbegelände mit IED-Anlagen zu kartieren.

Zu den IED-Anlagen zählen große Industrieanlagen mit Emissionen in Luft und Wasser gemäß der Industrieemissionsrichtlinie. Zudem sind Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr zu kartieren.

Industrie- und Gewerbegelände und Häfen

In Ballungsräumen sind auch die Industrie- und Gewerbegelände mit IED-Anlagen zu kartieren.

Zu den IED-Anlagen zählen große Industrieanlagen mit Emissionen in Luft und Wasser gemäß der Industrieemissionsrichtlinie. Zudem sind Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr zu kartieren.

Welche Kenngrößen werden verwendet?

In den Lärmkarten werden europaweit einheitlich die Größen LDEN (Level Day, Evening, Night = Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und LNight (Nacht-Lärmindex) als Kenngrößen für die Lärmbelastung verwendet. Sie werden über den Zeitraum des gesamten Berichtsjahres gemittelt.

LDEN ist der über alle 24-Stunden und alle Tage des Jahres gemittelte Dauerschallpegel.

Die Pegel in der vierstündigen Abendzeit (18- 22 Uhr) gehen um 5 dB(A) und in der achtstündigen Nachtzeit (22 – 6 Uhr) um 10 dB(A) erhöht in den Gesamtpegel ein. Mit dieser Gewichtung trägt man der erhöhten Lästigkeit des Lärms in diesen Zeiten Rechnung. Der LDEN stellt ein Indikator für die Lärmbelästigung dar.

LNight ist ein gemittelter Dauerschallpegel über alle Nächte des Jahres (= 8-stündige Nacht von 22 bis 6 Uhr).

Der LNight dient als Nachtlärmindex der Beurteilung der Nachtruhe, mit seiner Hilfe können Aussagen über Schlafstörungen gemacht werden.

Das Bezugsjahr ist normalerweise das Jahr vor der Berichterstattung, in der 4. Runde also das Jahr 2021. Der Einfluss der Corona-Pandemie auf die Verkehrssituation wurde nicht mitberücksichtigt.

Die Bezugshöhe zur Ermittlung von LDEN und LNight liegt bei 4 m über dem Gelände.

Berechnet wird in einem 10 mal 10 Meter Raster.