Zuständigkeiten in NRW

Die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie erfolgt federführend durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Lärmkarten

In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für die Lärmkartierung zuständig.

Handelt es sich um Lärm des Schienenverkehrs auf Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes, wird dieser vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kartiert.

Die Gemeinden werden bei der Berechnung der Lärmkarten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) unterstützt. Das LANUV betreibt eine moderne Lärmdatenbank mit den notwendigen Daten für die Lärmkartierung und berechnet die Lärmkarten.

Lärmaktionsplanung

In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für die Lärmaktionsplanung zuständig, außer für die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes.

Meldung der Ergebnisse an die EU

Für NRW sammelt das LANUV NRW die fertigen Lärmkarten und Lärmaktionspläne der Städte und Gemeinden und teilt diese Informationen dem Umweltbundesamt mit. Das Umweltbundesamt leitet diese Meldungen an die EU weiter.

Auskünfte und Fragen

Zu den Ergebnissen der Lärmkartierung und zur örtlichen Lärmaktionsplanung erteilen die jeweiligen Städte oder Gemeinden Auskünfte.