Ziele und Wege

Mit den Lärmaktionsplänen steht den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen zur Verfügung, das die städtebauliche Entwicklung und Verkehrsplanung berücksichtigt.  

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zudem sollen ruhige Gebiete erhalten werden.

Ablauf der Lärmaktionsplanung

Die Lärmkarten geben den Städten und Gemeinden einen Überblick über die Lärmsituation in ihrem Gemeindegebiet. Alle lärmkartierten Städte und Gemeinden stellen Lärmaktionspläne auf, unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betreffenden Bereichen sind und ob und wie viele Menschen vom Lärm betroffen sind.

Welche Maßnahmen zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen in den Plan aufgenommen werden, liegt im Ermessen der Städte und Gemeinden. Dabei kann es sich um kurz- mittel- aber auch langfristige Maßnahmen handeln. In der Praxis werden bei der Umsetzung der Maßnahmen häufig Prioritäten gesetzt. Ruhige Gebiete sollen in den Plan aufgenommen werden, damit sie vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Städte und Gemeinden veröffentlichen ihren fertigen Lärmaktionsplan.

Prozessschritte:

Die folgenden Prozessschritte werden für die Aufstellung eines Lärmaktionsplan empfohlen:

  1. Veröffentlichung der Lärmkarten
  2. Frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung anderer Behörden mit eigener Bekanntmachung
  3. Überprüfung und Überarbeitung des letzten LAP (als Entwurf) oder erstmalige Erstellung des LAP (als Entwurf)
  4. Ortsübliche Bekanntmachung, Auslegung, Beteiligung von TÖB und anderen Behörden und Gelegenheit zur Mitwirkung der Öffentlichkeit
  5. Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Mitwirkung (Abwägung) und Fertigstellung der Beschlussvorlage
  6. Inkrafttreten des LAP z.B. durch Beschluss Stadtrat / Gemeindevertretung
  7. Öffentliche Bekanntmachung
  8. Berichterstattung über Land an die EU

Bei der Lärmaktionsplanung werden verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung geprüft, z.B. durch Prognose-Lärmberechnungen.

Verknüpfung mit anderen Planungen

Lärmaktionspläne wirken sich auf andere Planungen, wie z.B. Bauleitpläne oder Regionalpläne aus. Durch die Verknüpfung werden eine gesamtplanerische Lösung und eine frühzeitige Vermeidung der Probleme erreicht. Viele lärmbedingte Konfliktfälle, die im Nachhinein hohe Kosten verursachen, können so vermieden werden. "Ruhige Gebiete", die für die Erholung der Bevölkerung einen hohen Wert haben, können kenntlich gemacht und geschützt werden.

Verknüpfung der Lärmaktionsplanung mit Bebauung, Mobilität, Klima, Umwelt und Sonstigem
Quelle: LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung (2022)

Abstimmung mit der Luftreinhaltung

Viele lärmmindernde Maßnahmen bewirken gleichzeitig Verbesserungen der Luftqualität oder der Verkehrssicherheit und erhöhen damit die Wohn- und Lebensqualität in den Städten. Auch umgekehrt bewirken Maßnahmen aus der Luftreinhalteplanung Lärmminderungen an den Straßen. Es kann aber auch zu negativen Effekten bei konkurrierenden Maßnahmen aus beiden Planungen kommen. Deshalb ist eine frühzeitige Abstimmung mit den Behörden, die für die Luftreinhalteplanung zuständig sind - in NRW die Bezirksregierungen - wichtig. So können Synergieeffekte ausgenutzt und negative Effekte vermieden werden.

Erfahrungen mit der integrierten Lärmaktionsplanung konnten in einem Pilotprojekt mit den Städten Duisburg und Oberhausen gewonnen werden.