Inhalt von Aktionsplänen

Was sind Lärmaktionspläne?

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept. Der Lärmaktionsplan ist kein einzelner Plan, den man – wie etwa einen Flächennutzungsplan – an die Wand hängen und betrachten kann.

Der Lärmaktionsplan besteht aus dem Maßnahmenplan und weiteren dazugehörigen Unterlagen, wie z.B. dem Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Für alle Länder in der EU gelten die gleichen Anforderungen an den Inhalt und die Form.

Inhalt des Lärmaktionsplanes:

  • Beschreibung des Ballungsraums, der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahnstrecken oder der Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind,
  • zuständige Behörde,
  • rechtlicher Hintergrund,
  • Grenzwerte für Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen und Lärm von Industrieanlagen,
  • Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten,
  • Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Beschreibung der festgestellten Lärmprobleme und der verbesserungsbedürftigen Situationen,
  • Protokoll, wie die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Aktionspläne konsultiert wurde, indem ihr frühzeitig und effektiv Gelegenheit zur Mitwirkung bei der Vorbereitung und der Überprüfung von Aktionsplänen gegeben worden ist,
  • Lärmminderungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Lärmaktionsplans bereits bestehen,
  • Lärmminderungsmaßnahmen, die im Rahmen des Lärmaktionsplans durchgeführt werden, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete,
  • Angabe zur langfristigen Strategie zur Reduzierung der Lärmbelastung,
  • finanzielle Informationen (falls verfügbar): Kosten der Umsetzung der geplanten Maßnahmen, geschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis der im Lärmaktionsplan beschriebenen Maßnahmen, geschätzte Gesamtkosten des Lärmaktionsplans,
  • Beschreibung der Vorkehrungen
  • Geschätzte Anzahl der Personen in dem von dem Lärmaktionsplan erfassten Gebiet, für die sich der Lärm innerhalb der nächsten fünf Jahre reduziert.

Die LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung helfen den Städten und Gemeinden bei der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes.

Die EU verlangt von den Behörden, die einen Lärmaktionsplan aufstellen, einen kurzen Bericht zum gültigen LAP. So überprüft sie, ob die einzelnen Staaten die Lärmaktionsplanung korrekt durchgeführt haben.

Das Land NRW stellt den Städten und Gemeinden ein Online-Formular zur Verfügung, mit dem dieser Bericht abgegeben werden kann.