Maßnahmen gegen Lärm

Der Maßnahmenkatalog des Aktionsplanes ist das zentrale Element zur Verbesserung der Lärmsituation. Welche Maßnahmen zur Lärmminderung in Frage kommen, hängt oft von verschiedenen Faktoren ab. Meist ist eine Kombination mehrerer Maßnahmen erforderlich, um eine Verbesserung der Situation zu erzielen. Die LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung enthalten umfassende Informationen zu verschiedensten Lärmminderungsmaßnahmen, zur Prüfung und Festlegung von Maßnahmen, zur Wirkungsanalyse sowie verschiedenste Links zu good-practise-Beispielen und weiterführender Literatur. Die folgende Tabelle aus den LAI-Hinweisen gibt einen Überblick über die Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen:

Überblick über die Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen
Maßnahme Lärm Luft räumliche Wirkung/ Sekundäreffekte Zeitrahmen
Reduzierung der fahrzeugseitigen Schadstoffemissionen 0 ++ gesamtstädtische Wirkung entsprechend der technischen Entwicklung
Reduzierung der fahrzeugseitigen Geräuschemissionen ++ 0
Reduzierung der Kfz-Verkehrsmenge durch weitgehende Modal-Split-Änderungen 0+ 0+ gesamtstädtische Wirkung; positive Effekte Verkehrsreduzierung langfristig
Gesamtstädtische Reduzierung der Lkw-Anteile 0+ +
Verkehrslenkung und -umverteilung + + Straßenverkehrsraum; Verdrängungseffekte kurz- bis mittelfristig
Kleinräumige Reduzierung der Lkw-Anteile + +
Erhöhung der Anteile schadstoffarmer Fahrzeuge im Straßenraum 0 + Straßenraum; ggf. Verdrängungseffekte kurzf.; bei technischer Weiterentwicklung nachl. Effekte
Erhöhung der Anteil lärmarmer Fahrzeuge im Straßenraum ++ 0+
Reduzierung der Geschwindigkeit ++ 0+ Straßenraum; Erhöhung Verkehrssicherheit kurzfristig
Verbesserung des Verkehrsflusses + + Straßenraum kurz- bis mittelfristig
Immissionsmindernde Straßenraumorganisation 0+ 0+ Straßenraum; ggf. Verbesserung Verkehrsabwicklung
Lärmmindernder Fahrbahnbelag ++ 0 Straßenraum kurz- bis mittelfristig
Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche ++ +    
Verlegen der Fahrstreifen in die Straßenmitte + 0 Straßenraum kurz- bis mittelfristig
Schallschutzwand ++ 0+ Straßenraum kurz- bis mittelfristig

Bewertung:                  +++ Sehr positive Auswirkungen

                                         + positive Auswirkungen

                                         0 weitgehend wirkungsneutral (0+ mit positiver Tendenz, 0- mit negativer Tendenz)

Quelle: LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung – 3. Überarbeitung – 2022 (Kapitel 17.1.7)

 

In dem „Handbuch Lärmaktionspläne“ des Umweltbundesamtes sind die Anwendungsmöglichkeiten und die Wirksamkeit von Maßnahmen gegen den Straßenverkehrslärm detailliert zusammengestellt und bewertet.

Die folgende Grafik zeigt den möglichen Umfang von Lärmpegelminderungen:

10 Handlungsempfehlungen für eine lärmmindernde Verkehrsplanung und deren Erfolg

Tempo 30

Geschwindigkeitsreduzierungen sind effektive und kostengünstige Maßnahmen zur Lärmminderung. Positive Effekte gibt es zudem bei der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität. Die Auswirkungen auf die Luftqualität sind im Einzelfall zu betrachten.

Die wichtigsten Erkenntnisse aus Messungen der Tempo-30 Wirkungen fasst eine Broschüre des UBA zusammen.

Lärmarme Fahrbahnoberflächen

An zahlreichen Straßenabschnitten wurden in den letzten Jahren lärmarme Fahrbahnoberflächen eingebaut.

Die Broschüre „Straßenverkehrslärm – Eine Hilfestellung für Betroffene“ des Arbeitsrings Lärm der DEGA (Deutsch Gesellschaft für Akustik e.V.) enthält unter anderem in Kapitel 7 Informationen zu den Unterschieden verschiedener Deckschichten aus akustischer Sicht.

Die Broschüre des Umweltbundesamtes „Lärmmindernde Fahrbahnbeläge“ fasst die wichtigsten generellen Empfehlungen für die Gestaltung von lärmmindernden Fahrbahndecken zusammen und stellt die Erkenntnisse aus der Literatur dar.

Lärmmindernde Fahrbahnbeläge (Umweltbundesamt, Hrsg. 2014, UBA-Texte 20/2014, 52 Seiten, 0,9 MB)

"Lärmarme Fahrbahnbeläge für den kommunalen Straßenbau" - Bautechnische Empfehlungen

Bautechnische Empfehlungen für das Herstellen lärmarmer Fahrbahnbeläge im kommunalen Straßenbau hat das Verkehrsministerium NRW veröffentlicht. Der Stand der Technik und die Anforderungen an einen optimalen Einbau werden benannt.

Fensterdämmung

Möglichkeiten zur Lärmminderung. Damit durch den Einbau von Schallschutzfenstern gleichzeitig Heizkosten gespart werden können, müssen bei der Fensterauswahl die gewünschten Eigenschaften für Schallschutz und Wärmedämmung genau aufeinander abgestimmt werden. Bei gleichzeitiger Wärme-Isolierung können Fördermittel für beide Zwecke gemeinsam genutzt werden.

Lärmvorsorge und Lärmsanierung

Neben Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen von Neu-, Um- oder Ausbaumaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen, der so genannten „Lärmvorsorge“, setzt der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen auch an bestehenden Straßen in seiner Zuständigkeit Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm um. Diese „Lärmsanierung“ kann dort Anwendung finden, wo die Lärmbelastung „gewachsen“ ist, ohne dass eine bauliche Änderung der Straße vorgenommen wird. Als Lärmminderungsmaßnahmen kommen aktiver Schallschutz, wie Lärmschutzwälle, Lärmschutzwände, lärmmindernde Fahrbahnoberflächen etc. oder passiver Lärmschutz in Form von baulichen Verbesserungen am Immissionsort, beispielsweise der Einbau Schallschutzfenster oder Lüfter, zum Einsatz.

Ein formloser Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation an Bundes- und Landesstraßen im Bereich des jeweiligen Wohnhauses kann an den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (kurz Straßen-NRW) als Straßenbauverwaltung gestellt werden. Ansprechpartner ist die entsprechende Niederlassung von Straßen.NRW im Bereich des jeweiligen Wohnortes oder Betriebssitz.

Seit dem 1. Januar 2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes zuständig für die Autobahnen in Deutschland. Um die verschiedenen Regionen in Nordrhein-Westfalen kümmern sich die Niederlassung Rheinland oder die Niederlassung Westfalen. 

Umsetzung der Maßnahmen

Das bestehende Lärmschutzrechtes sowie die verfügbaren Haushaltsmittel sind wesentlich für die Umsetzung der in den Aktionsplänen enthaltenen Maßnahmen. Der Aktionsplan selbst enthält keine Grenzwerte, die verpflichtend einzuhalten wären. Maßnahmen können daher nur umgesetzt werden, wenn sie nach dem jeweiligen Fachrecht zulässig sind und rechtsfehlerfrei in einem Lärmaktionsplan aufgenommen werden. Wird der Aufgabenbereich anderer Behörden durch den Aktionsplan berührt, werden diese frühzeitig, umfassend und sachgerecht an der Erarbeitung des Planes beteiligt. Auf jeden Fall ist eine enge und konstruktive Kooperation aller an der Aufstellung eines Lärmaktionsplans beteiligten Behörden erforderlich.

Bürgerinnen und Bürger können aus den Aktionsplänen in der Regel keine unmittelbaren Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Maßnahmen ableiten.

Eine große Bedeutung hat die Lärmaktionsplanung vor allem für die Bauleitplanung. Die Angaben der Aktionspläne über vorhandene Immissionsbelastungen müssen bei der Aufstellung der Bauleitpläne beachtet werden; sie gehören zum notwendigen Abwägungsmaterial.

Die Zuständigkeiten für die Umsetzung von Maßnahmen beim Straßenverkehr sind in der Tabelle aufgeführt. Sie zeigt, dass alleine für einen Straßenabschnitt, je nach Maßnahme, verschiedene Behörden verantwortlich sind.

Zuständigkeiten beim Straßenverkehr in NRW
Zuständigkeiten Straßenbaulastträger Straßenbaubehörde Straßenverkehrsbehörde
Bundesautobahnen Bund Autobahn GmbH des Bundes Autobahn GmbH des Bundes
Bundesstraßen Bund Landesbetrieb Straßenbau NRW Ordnungsbehörden der mittleren und großen kreisangehörigen Städte sowie der kreisfreien Städte, sonst Kreisordnungsbehörden
Gemeinden > 80.000 EW bei Ortsdurchfahrt Gemeinden
Landesstraßen Land Landesbetrieb Straßenbau NRW
Gemeinden > 80.000 EW bei Ortsdurchfahrt Gemeinden
Kreisstraßen Kreise / kreisfreie Städte Kreise / kreisfreie Städte
Gemeinden > 80.000 EW bei Ortsdurchfahrt Gemeinden
Gemeindestraßen Gemeinden Gemeinden