Datenherkunft in NRW

Wer liefert die Daten für die Berechnung?

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) nutzt Daten des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Straßen.NRW), von GeoBasis.NRW,  IT.NRW (CENSUS), Bezirksregierungen  sowie den Kommunen.

  • Verkehrsmengen und - zusammensetzung
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • Straßenoberfläche
  • Geodaten mit Höhenangaben zur Abbildung der Geländeoberfläche  und Steigungen
  • schallmindernde Hindernisse – Lärmschutzbauwerke
  • Gebäudedaten

Der Hauptaufwand (90 %) bei der Lärmkartierung entsteht bei der Datenerhebung und Datenaufbereitung.

Die Qualität der Kartierungsergebnisse hängt entscheidend von der Qualität der Eingangsdaten ab. Deshalb ist die Qualitätssicherung der Daten sehr wichtig. Das LANUV  erfasst die landesweit verfügbaren Geo- und Verkehrsdaten für die Lärmkartierung, prüft sie auf Plausibilität  und veredelt diese zu dem akustischen Modell, das der Schallausbreitungsrechnung zugrunde gelegt wird. Die Qualitätssicherung erfolgt durch vordefinierte Prüfspezifikationen mit automatisierten Abfragen und Sichtprüfungen. Die zuständigen Städte und Gemeinden können mittels einer zur Verfügung gestellten WebGIS-Anwendung die Eingangsdaten ebenfalls nochmals überprüfen und ggf. korrigieren und ergänzen.

Berechnet werden die Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen auf Grundlage von Verkehrsmengen aus der Bundesverkehrswegezählung. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) erhebt diese Zahlen regelmäßig in einem 5-jährigen Turnus.

Alle Modell- und Ergebnisdaten werden über das Internet den Kommunen zum Download zur Verfügung gestellt. Diese Daten dienen den Kommunen als Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Mit den Daten können die Potenziale verschiedener Maßnahmen zur Lärmminderung berechnet werden.

Die Kartierungsergebnisse werden als Lärmkarten in diesem Portal zusammen mit abrufbaren Betroffenenstatistiken (dem Bericht) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.