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Umgebungslärmrichtlinie: Vernetzung von Planungsebenen bei der Lärmaktionsplanung - Abschlussbericht
Entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie und § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen viele Städte und Gemeinden Lärmaktionspläne erarbeiten. Gleichzeitig zeigen bisherige Erfahrungen, dass lärmmindernde Planungen und Umsetzungen häufig sektoral erfolgen. Eine bessere Vernetzung der Planungsebenen ist erforderlich, um mögliche Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen und gemeinsame Handlungspotenziale besser zu nutzen. Der Bericht untersuchte vor diesem Hintergrund mögliche Ansätze einer stärkeren Vernetzung der Planungsebenen. Dies erfolgt auch anhand von zwei Fallbeispielen. Aufbauend auf den Fallbeispielen werden Empfehlungen für die Bundesebene und die Ebene der Kommunen gegeben. (Quelle: www.umweltbundesamt.de, Texte 112/2019, 63 Seiten, pdf, 1,9 MB)
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