Umgebungslärm in NRW

NRW.BANK.Effizienzkredit

Zielsetzung des Programms

Gefördert werden betriebliche Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung sowie Neubau- und Sanierungsvorhaben von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden, die zur Energieeinsparung und CO₂-Reduzierung beitragen. Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Darlehen mit flexiblen Laufzeiten, optional mit Haftungsfreistellung der NRW.BANK für das durchleitende Kreditinstitut. 

Fokus Lärm

Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemission sowie von energetischen Einzelmaßnahmen in bestehende Nichtwohngebäude wie Gebäudehülle (Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch vonFenster/Türen).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden, und Angehörige der freien Berufe.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Förderlotsen der NRW.BANK.