Umgebungslärm in NRW

NRW.BANK.Baudenkmäler

Zielsetzung des Programms

Gefördert werden Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.

 

Fokus Lärm

Im Zuge der Restaurierung, Sanierung und Dämmung von Wohngebäuden können passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • mittelständische Unternehmen
  • Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund
  • gemeinnützige Einrichtungen
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand
  • Religionsgemeinschaften
  • natürliche Personen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden sich im Förderlotsen der NRW.BANK.