Zielsetzung des Programms
Die von Bund und Ländern gemeinsam im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung gestellten Finanzhilfen stehen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereit.
Gefördert werden städtebauliche Maßnahmen, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung dienen und die Funktion der Städte als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken.
Fokus Lärm
Einplanung von Lärmschutzmaßnahmen bei geförderten Maßnahmen und Projekten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden.
Investoren bzw. Eigentümer, die in einem Fördergebiet ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, wenden sich an die Gemeinde. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Was wird gefördert?
Mitfinanziert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
- Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten,
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen gibt es bei der zuständigen Bezirksregierung und auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) oder im Förderlotsen der NRW.BANK.