Zielsetzung des Programms
Förderung von kommunalen Infrastrukturmaßnahmen sowie Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen.
Hierzu gehören z. B. Investitionen in
- die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
- den Straßenbau
- kommunale Verwaltungsgebäude und Bildungseinrichtungen sowie
- Aufbau einer technologieneutralen und open-access geeigneten Breitbandversorgung (z. B. Leerrohre, Glasfasernetze, Funklösungen).
Fokus Lärm
Berücksichtigung von aktiven und passiven Lärmschutzaspekten bei Investitionen in lautstärkeintensive Einrichtungen (z.B.: Sport- und Freizeiteinrichtungen, Freibäder, Kindertagesstätten).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- kommunale Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner
- Landkreise und Zweckverbände sowie
- rechtlich unselbständige kommunale Betriebe
in ländlichen Regionen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder im Förderlotsen der NRW.BANK.