Umgebungslärm in NRW

Räumliche Strukturmaßnahmen - Landwirtschaftliche Rentenbank

Zielsetzung des Programms

Förderung von kommunalen Infrastrukturmaßnahmen sowie Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen.

Hierzu gehören z. B. Investitionen in

  • die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • den Straßenbau
  • kommunale Verwaltungsgebäude und Bildungseinrichtungen sowie
  • Aufbau einer technologieneutralen und open-access geeigneten Breitbandversorgung (z. B. Leerrohre, Glasfasernetze, Funklösungen).

Fokus Lärm

Berücksichtigung von aktiven und passiven Lärmschutzaspekten bei Investitionen in lautstärkeintensive Einrichtungen (z.B.: Sport- und Freizeiteinrichtungen, Freibäder, Kindertagesstätten).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • kommunale Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner
  • Landkreise und Zweckverbände sowie
  • rechtlich unselbständige kommunale Betriebe

in ländlichen Regionen. 

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder im Förderlotsen der NRW.BANK.