Der Maßnahmenkatalog des Aktionsplanes ist das zentrale Element zur Verbesserung der Lärmsituation. Welche Maßnahmen zur Lärmminderung in Frage kommen, hängt oft von verschiedenen Faktoren ab. Meist ist eine Kombination mehrerer Maßnahmen erforderlich, um eine Verbesserung der Situation zu erzielen.
In dem „Handbuch Lärmaktionspläne“ des Umweltbundesamtes sind die Anwendungsmöglichkeiten und die Wirksamkeit von Maßnahmen gegen den Straßenverkehrslärm detailliert zusammengestellt und bewertet.
Die folgende Grafik gibt hierzu einen Überblick:
Lärmminderungsmaßnahmen haben auch Wirkungen in anderen Bereichen. So gehen im Regelfall Maßnahmen zu Lärmminderung mit Maßnahmen zur Luftreinhaltung einher. Viele Maßnahmen tragen zur Verkehrssicherheit bei oder verbessern die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes:
Geschwindigkeitsreduzierungen sind effektive und kostengünstige Maßnahmen zur Lärmminderung, wenn die Geschwindigkeitsanordnungen eingehalten werden. Positive Effekte gibt es bei der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität. Die Auswirkungen auf die Luftqualität sind im Einzelfall zu betrachten.
Nach der flächendeckenden Ausweisung von Tempo-30-Zonen im Nebennetz wenden nun immer mehr Kommunen Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen an. Die wichtigsten Erkenntnisse aus Messungen der Tempo-30 Wirkungen fasst eine Broschüre des UBA zusammen.
An zahlreichen Straßenabschnitten wurden in den letzten Jahren lärmarme Fahrbahnoberflächen eingebaut. Die Finanzierung erfolgte in den Jahren 2009 und 2010 aus den Mitteln des Konjunkturpakets II und erfolgt 2015 bis 2018 über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz.
Die Broschüre des Umweltbundesamtes „Lärmmindernde Fahrbahnbeläge“ fasst die wichtigsten generellen Empfehlungen für die Gestaltung von lärmmindernden Fahrbahndecken zusammen und stellt die Erkenntnisse aus der Literatur dar.
Bautechnische Empfehlungen für das Herstellen lärmarmer Fahrbahnbeläge im kommunalen Straßenbau hat das Verkehrsministerium NRW veröffentlicht. Der Stand der Technik und die Anforderungen an einen optimalen Einbau werden benannt.
Lärmschutz beginnt oft auch in der eigenen Wohnung. Dabei bieten die Fenster große Möglichkeiten zur Lärmminderung. Damit durch den Einbau von Schallschutzfenstern gleichzeitig Heizkosten gespart werden können, müssen bei der Fensterauswahl die gewünschten Eigenschaften für Schallschutz und Wärmedämmung genau aufeinander abgestimmt werden. Bei gleichzeitiger Wärme-Isolierung können Fördermittel für beide Zwecke gemeinsam genutzt werden. Das Faltblatt gibt hilfreiche Tipps.
Das bestehende Lärmschutzrechtes sowie die verfügbaren Haushaltsmittel sind wesentlich für die Umsetzung der in den Aktionsplänen enthaltenen Maßnahmen. Der Aktionsplan selbst enthält keine Grenzwerte, die verpflichtend einzuhalten wären. Maßnahmen können daher nur umgesetzt werden, wenn sie nach dem jeweiligen Fachrecht zulässig sind und rechtsfehlerfrei in einem Lärmaktionsplan aufgenommen werden. Wird der Aufgabenbereich anderer Behörden durch den Aktionsplan berührt, werden diese frühzeitig, umfassend und sachgerecht an der Erarbeitung des Planes beteiligt. Auf jeden Fall ist eine enge und konstruktive Kooperation aller an der Aufstellung eines Lärmaktionsplans beteiligten Behörden erforderlich.
Bürgerinnen und Bürger können aus den Aktionsplänen in der Regel keine unmittelbaren Rechtsansprüche zur Durchsetzung von Maßnahmen ableiten.
Eine große Bedeutung hat die Lärmaktionsplanung vor allem für die Bauleitplanung. Die Angaben der Aktionspläne über vorhandene Immissionsbelastungen müssen bei der Aufstellung der Bauleitpläne beachtet werden; sie gehören zum notwendigen Abwägungsmaterial.
Die Zuständigkeiten für die Umsetzung von Maßnahmen beim Straßenverkehr sind in der Tabelle aufgeführt. Sie zeigt, dass alleine für einen Straßenabschnitt, je nach Maßnahme, verschiedene Behörden verantwortlich sind.
Zuständigkeiten beim Straßenverkehr in NRW | |||
Zuständigkeiten | Straßenbaulastträger | Straßenbaubehörde | Straßenverkehrsbehörde |
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Bundesautobahnen | Bund | Verkehrsministerium NRW Straßen.NRW | Bezirksregierung |
Bundesstraßen | Bund | Verkehrsministerium NRW Straßen.NRW | Kreisordnungsbehörde |
Gemeinden > 80.000 EW bei Ortsdurchfahrt | Gemeinden | ||
Landesstraßen | Land | Straßen.NRW | Kreisordnungsbehörde |
Gemeinden > 80.000 EW bei Ortsdurchfahrt | Gemeinden | ||
Kreisstraßen | Kreise / kreisfreie Städte | Kreise / kreisfreie Städte | Kreisordnungsbehörde |
Gemeinden > 80.000 EW bei Ortsdurchfahrt | Gemeinden | ||
Gemeindestraßen | Gemeinden | Gemeinden | Kreisordnungsbehörde |
Da die Umsetzung der Maßnahmen oft von verfügbaren finanziellen Mitteln abhängt, ist es wichtig, dass die entstehenden Kosten frühzeitig in die Finanzplanung der umsetzenden Behörde aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang sollten Fördermöglichkeiten geprüft werden.