Die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie erfolgt federführend durch das Umweltministerium NRW in enger Abstimmung mit dem Verkehrsministerium NRW.
In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für die Lärmkartierung zuständig.
Handelt es sich um Lärm des Schienenverkehrs auf Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes, wird dieser vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kartiert.
Die Gemeinden werden bei der Berechnung der Lärmkarten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) unterstützt. Das LANUV betreibt eine moderne Lärmdatenbank mit den notwendigen Daten für die Lärmkartierung und berechnet die Lärmkarten.
In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für die Lärmaktionsplanung zuständig, außer für die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes.
Für Nordrhein-Westfalen sammelt das LANUV NRW die fertigen Lärmkarten und Lärmaktionspläne der Städte und Gemeinden und teilt diese Informationen dem Umweltbundesamt mit. Das Umweltbundesamt leitet diese Meldungen an die EU weiter.
Zu den Ergebnissen der Lärmkartierung und zur örtlichen Lärmaktionsplanung erteilen die jeweiligen Städte oder Gemeinden Auskünfte.