Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in NRW
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in NRW erfolgt federführend durch das NRW-Umweltministerium - in enger Abstimmung mit dem NRW-Verkehrsministerium.
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in NRW erfolgt federführend durch das NRW-Umweltministerium - in enger Abstimmung mit dem NRW-Verkehrsministerium.