Förderung von Entwicklung von Städten und Gemeinden in den Bereichen: Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Einplanung von Lärmschutzmaßnahmen bei geförderten Maßnahmen und Projekten.
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden.
Investoren bzw. Eigentümer, die in einem Fördergebiet ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, wenden sich an die Gemeinde.
Weitere Informationen gibt es bei der zuständigen Bezirksregierung und auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW und Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen oder im Förderlotsen der NRW.BANK.
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