Förderung von kommunalen Infrastrukturmaßnahmen sowie Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen.
Berücksichtigung von aktiven und passiven Lärmschutzaspekten bei Investitionen in lautstärkeintensive Einrichtungen (z.B.: Sport- und Freizeiteinrichtungen, Freibäder, Kindertagesstätten)
Antragsberechtigt sind:
in ländlichen Regionen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder im Förderlotsen der NRW.BANK.
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