Förderung von kommunalen Infrastrukturmaßnahmen sowie Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen.
Hierzu gehören z. B. Investitionen in
Berücksichtigung von aktiven und passiven Lärmschutzaspekten bei Investitionen in lautstärkeintensive Einrichtungen (z.B.: Sport- und Freizeiteinrichtungen, Freibäder, Kindertagesstätten)
Antragsberechtigt sind:
in ländlichen Regionen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder im Förderlotsen der NRW.BANK.
Das Programm ist befristet bis zum 30.06.2021.
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