Förderung von Ausbau, Erhalt, Modernisierung und Erneuerung der Infrastruktur des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie von sonstigen Investitionsmaßnahmen des ÖPNV.
Die pauschale Investitionsförderung in NRW ist in § 12 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) geregelt.
Eine Lärmminderung lässt sich durch Verbesserung des ÖPNV-Angebotes bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs erzielen.
Die regionalen Nahverkehrszweckverbände Rhein-Ruhr (VRR), Rheinland (NVR) und Westfalen-Lippe (NWL) erhalten eine jährliche pauschalierte Investitionsförderung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den örtlich zuständigen Bezirksregierungen oder mobil.nrw
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