Förderung von Investitionen in die öffentliche und gemeinnützige Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
Installation von Lärmschutzmaßnahmen an Sportstätten.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände), die Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. bzw. in dessen zuständiger Untergliederung (Stadt-/Kreissportbund und Sportfachverband) sind.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank und im Förderlotsen der NRW.BANK
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