Aus dem Programm werden langfristige Investitionen für den Bau und die Modernisierung von Schulgebäuden kommunaler Schulträger und kommunaler Schulzweckverbände in NRW durch zinsgünstige Darlehen gefördert.
Insbesondere Maßnahmen der energetischen Sanierung wie Dämmung oder Fensteraustausch wirken sich positiv auf die Lärmbelastung in den Klassenräumen aus.
Gefördert werden kommunale Schulträger und kommunale Schulzweckverbände in NRW, die gemäß §27 Nr.1a in Verbindung mit §26 Nr.2a der Solvabilitätsverordnung ein KSA-Risikogewicht von Null haben.
Anträge werden direkt an die NRW.BANK gestellt. Nähere Informationen finden Sie im Förderlotsen der NRW.BANK.
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