Förderung von Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen
Lärmschutzmaßnahmen in den Bereichen Städtebau, Verkehr und soziale Infrastruktur sowie Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Antragsberechtigt sind:
Die Antragsberechtigung ist unabhängig von der Rechtsform.
Weitere Informationen gibt es im Förderlotsen der NRW.BANK
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