Förderung von Unternehmen bei der Implementierung von energie- und ressourcenschonenden Maßnahmen, bei der Umsetzung von Lärmschutz- und Luftreinhaltungsmaßnahmen sowie bei Investitionen in Nichtwohngebäude, die zur erheblichen Energieeinsparung und deutlichen Reduzierung der CO2-Emmissionen beitragen.
Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm- und Schadstoffemissionen
Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden, und Angehörige der freien Berufe.
Weitere Informationen finden Sie im Förderlotsen der NRW.BANK.
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