Förderung von Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
Förderfähig sind investive Maßnahmen an und in Gebäuden, die entweder unter Denkmalschutz stehen oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen.
Im Zuge der Restaurierung, Sanierung und Dämmung von Wohngebäuden können passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Antragsberechtigt sind:
Weitere Informationen finden sich im Förderlotsen der NRW.BANK.
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