Ziel des Programms ist die Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur.
Verminderung des Verkehrsaufkommens durch Maßnahmen in der Verkehrsinfrastruktur sowie Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Wohnwirtschaft.
Antragsberechtigt sind
Unternehmen mit mind. 50% kommunalem Gesellschafterhintergrund,
gemeinnützige Organisationsformen, einschließlich Kirchen,
Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund
Unternehmen (unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen) sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
Weitere Informationen gibt es im Förderlotsen der NRW.BANK und beim Internetauftritt der KfW.
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