Ziel des Programms ist die Finanzierung von Investitionen und vorübergehend auch von Betriebsmitteln kommunaler Unternehmen und gemeinnütziger Organisationen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur in Deutschland.
Verminderung des Verkehrsaufkommens durch Maßnahmen in der Verkehrsinfrastruktur sowie Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Wohnwirtschaft.
Antragsberechtigt sind
Unternehmen mit mind. 50% kommunalem Gesellschafterhintergrund,
alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,
Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund,
Unternehmen (unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen) sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
Weitere Informationen gibt es im Förderlotsen der NRW.BANK und beim Internetauftritt der KfW.
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