Der Förderaufruf hat das Ziel, die Klima- und Umweltbedingungen in Kommunen in NRW nachhaltig zu verbessern. Dies soll über eine räumliche und funktionale Vernetzung und Optimierung der Grün-, Frei- und Wasserflächen über mehrere Einzelmaßnahmen von Quartieren und Stadtteilen bis ins Stadtumland sowie im Stadtumland erreicht werden.
Gefördert wird die Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von grüner Infrastruktur.
Grundlage dafür ist ein strategisch angelegtes „Integriertes Handlungs-konzept Grüne Infrastruktur“ (IHK GI), dass als politisch-planerisches Steuerungsinstrument die bestimmenden Charakteristika von intakter GI (Integration, Konnektivität, Multifunktionalität, Mehrräumlichkeit und Kooperation) analysiert und hieraus Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt- und Lebensverhältnisse in Quartieren, Städten und Stadtumlandgebieten entwickelt.
Die Maßnahmen müssen sich einem der folgenden Handlungsfelder zuordnen lassen:
Der Förderaufruf kann für die Lärmaktionsplanung von Relevanz sein, beispielsweise für den Schutz und Erhalt von ruhigen Gebieten.
Antragsberechtigt sind
in Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie im Förderportal der NRW.BANK.
Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2023.
Falls Sie aktuelle Informationen zu Förderprogrammen, Veranstaltungen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den Bereichen Lärm(schutz) und Lärmaktionsplanung erhalten wollen, können Sie sich bei unserem Newsletter anmelden.