Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen, Rad- und Gehwegen, Sonderfahrstreifen und Tunneln
Bei Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrsinfrastruktur handelt es sich häufig um Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Lärmemissionen und zu einer Entlastung von Wohnbereichen beitragen.
Antragsberechtigte sind:
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Bewilligungsbehörden/fünf Bezirksregierungen und im Förderlotsen der NRW.BANK.
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