Ziel dieses Programms ist die Umsetzung von Vorhaben, die zu einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in folgenden Bereichen notwendig sind:
Bei Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrsinfrastruktur handelt es sich häufig um Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Lärmemissionen und zu einer Entlastung von Wohnbereichen beitragen.
Antragsberechtigte sind:
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen fünf Bezirksregierungen und beim Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (VM). Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra).
Desweiteren finden Sie die Informationen im Förderlotsen der NRW.BANK.
Die Anträge sind spätestens bis zum 31.05. des vorausgehenden Jahres zu stellen.
Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2024.
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