Förderung von Energieberatung zur Sanierung von Wohngebäuden
Investitionen in Energieeinsparung und Wärmedämmung können zu einer Reduzierung der Lärmbelastung beitragen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Pächter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte als Beratene – Antragstellung durch unabhängige Energieberater.
Gefördert werden folgende Beratungsmaßnahmen für Wohngebäude:
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des BAFA oder der NRW.BANK.
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