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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Zielsetzung des Programms

Mit dem Programm werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden gefördert - wahlweise Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten oder zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss.

Fokus Lärm

Lärmmindernde Dämmung und Isolierung im Zuge der Sanierungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Hauseigentümer
  • Contractoren
  • Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen
  • Kommunen

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der KfW sowie im Förderlotsen der NRW.BANK.