SPNV-Pauschale

Zielsetzung des Programms

Durch die SPNV-Pauschale soll die Finanzierung des bedarfsgerechten SPNVs gesichert werden.

Fokus Lärm

Eine Verbesserung und Optimierung des SPNV zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs trägt zur Minderung der Lärmbelastung im Straßenverkehr bei.

Wer wird gefördert?

Die SPNV-Pauschale erhalten:

  • Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, AöR (VRR),
  • Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR)
  • Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)

Was wird gefördert?

Im Rahmen der SPNV-Pauschale stellt das Land NRW jährlich mindestens 858 Mio € bereit.

Wie wird gefördert?

Von der SPNV-Pauschale erhalten der VRR ca. 46,00 %, der NVR ca. 22,00 % und der NWL ca. 32,00 %.

Weg der Antragstellung?

Die Mittel werden ohne Antragstellung bewilligt und den SPNV-Aufgabenträgern in erforderlicher Höhe weitergeleitet. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel muss den Bezirksregierungen jährlich nachgewiesen werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen sind bei bei örtlich zuständigen Bezirksregierung erhältlich oder im Internet unter: www.busse-und-bahnen.nrw.de.