ÖPNV-Pauschale NRW (Öffentlicher Personennahverkehr)

Zielsetzung des Programms

Durch die ÖPNV-Pauschale soll die Finanzierung des bedarfsgerechten ÖPNVs gesichert werden.

Fokus Lärm

Die Verbesserung und der Erhalt des ÖPNV trägt zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und damit zur Minderung der Lärmbelastung im Straßenverkehr bei.

Wer wird gefördert?

Kommunale Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV (Kreise und kreisfreien Städte sowie mittlere und große kreisangehörige Städte, die ein eigenes ÖPNV-Unternehmen betreiben oder wesentlich beteiligt sind) erhalten die Fördermittel.

Was wird gefördert?

Mindestens 80 % der Fördermittel müssen die Aufgabenträger an Verkehrsunternehmen (öffentlich oder privat) für Zwecke des ÖPNV (mit Ausnahme des SPNV) weiterleiten. Die restlichen Mittel können eigenverantwortlich für Zwecke des ÖPNV verwendet oder an Dritte vergeben werden, sofern diese ebenfalls Zwecke des ÖPNV verfolgen.

Wie wird gefördert?

Das Land gewährt den kommunalen Aufgabenträgern jährlich eine Pauschale in Höhe von 110 Mio. €.

Weg der Antragstellung?

Die Zuwendungen werden ohne Antragstellung bewilligt. Den Bezirksregierungen muss die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel jährlich nachgewiesen werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung oder im Internet unter: http://busse-und-bahnen.nrw.de.