Zielsetzung des Programms
Ziel ist der Ausbau und der Erhalt der ÖPNV-Infrastruktur.
Fokus Lärm
Eine Lärmminderung lässt sich durch Verbesserung des ÖPNV-Angebotes bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs erzielen.
Wer wird gefördert?
Die pauschalierte Investitionsförderung erhalten:
- Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, AöR (VRR),
- Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR)
- Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Neubau und Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur
- Modernisierung und Erneuerung der ÖPNV-Infrastruktur, sofern die Maßnahmen zu einer Funktionsverbesserung für den ÖPNV führen (keine Unterhaltungsmaßnahmen)
- Sonstige Investitionsmaßnahmen des ÖPNV
Wie wird gefördert?
Die erhaltenen Zuwendungen dürfen höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken.
Von den erhaltenen Mitteln müssen mindestens 50 % für Investitionsmaßnahmen außerhalb des SPNV eingesetzt werden. Gleichzeitig müssen mindestens 50 % in Infrastrukturprojekte fließen. Die Mittel dürfen im Rahmen der haushaltsmäßigen Vorgabe auch für die Planung und die Vorbereitung des Neu- und Ausbaus der ÖPNV-Infrastruktur oder die Modernisierung bzw. Erneuerung der ÖPNV-Infrastruktur an Bahnhöfen und Haltepunkten des SPNV verwendet werden.
Neubau- oder Ausbauprojekte von Schienenwegen mit einem Volumen von mehr als 3 Mio. € förderfähigen Ausgaben sind nur förderfähig, wenn die Maßnahme als indisponibles Vorhaben oder als Vorhaben der Stufe 1 Bestandteil des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans - Teil Schiene – ist.
Weg der Antragstellung?
Das Land gewährt den Nahverkehrszweckverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr eine pauschalierte Investitionsförderung in Höhe von 120 Mio.€. Diese verteilen die Mittel als Bewilligungsbehörde an Zweckverbände, Verbundsgesellschaften ÖSPV usw.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie bei den örtlich zuständigen Bezirksregierung oder im Internet unter: www.busse-und-bahnen.nrw.de.