Zielsetzung des Programms
Gefördert werden Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
Förderfähig sind investive Maßnahmen an und in Gebäuden, die entweder unter Denkmalschutz stehen oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen.
Fokus Lärm
Im Zuge der Restaurierung, Sanierung und Dämmung von Wohngebäuden können passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- mittelständische Unternehmen
- Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund
- gemeinnützige Einrichtungen
- Einrichtungen der öffentlichen Hand
- Religionsgemeinschaften
- natürliche Personen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden sich im Förderlotsen der NRW.BANK.