Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes - Förderrichtlinie
Zielsetzung des Programms
Gefördert werden Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes.
Förderfähig sind Maßnahmen
- des aktiven Lärmschutzes an Bahnanlagen
- des passiven Lärmschutzes an baulichen Anlagen sowie
- in besonders begründeten Fällen Maßnahmen zur innovativen Lärm- und Erschütterungsminderung.
Fokus Lärm
Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen des Bundes.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes als Erstempfänger,
- Eigentümer, Wohnungsgeigentümer oder Erbbauberechtigte baulicher Anlagen, an denen Maßnahmen zur Lärmsanierung durchgeführt wurden, können als Letztempfänger erstattungsberechtigt sein.
Ausgeschlossen sind
- Mieterinnen und Mieter,
- Pächterinnen und Pächter sowie
- Antragstellerinnen und -steller, über deren Vermögen ein Insolvenz-, Verlgeichs-, Konkurs-, Sequestrations- oder Gesamtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie im Förderlotsen der NRW.BANK.
Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2028.